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Wissenswertes über Waffen von Ihrem Experten aus Düsseldorf

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An dieser Stelle haben wir Ihnen Wissenswertes zum Thema Waffen zusammengefasst.


Ausführliche Informationen - zum Beispiel: Grundlagen für Waffensammler - finden Sie hier auf dieser Seite, unter Wissenswertes auf einen Blick/hier: Wissenswertes für Waffensammler

Waffensammler, Sportschützen und Jäger

Der Verband für Waffentechnik und -geschichte e. V. setzt sich dafür ein, dass gesetzestreue Bürger keine rechtlichen Probleme haben. Wir sind Experten für Waffen jeglicher Art – ob für Schießsport oder als Sammlerstück.

 

Die Belange von Waffensammlern, die zum Beispiel Waffen mit kulturhistorischer Bedeutsamkeit sammeln oder die sich wissenschaftlich interessiert mit der technischen Entwicklung von Waffen auseinandersetzen, sind oft verunsichert, wenn es um den Besitz von Waffen geht. Hier hilft der VdW.

 

Auch für Jäger ist der VdW ein wichtiger Partner, wenn es um rechtsrelevante Fragen im Jagdrecht geht.

Bilder zum Thema Waffensammeln

Wissenswertes auf einen Blick

Hier erfahren Sie mehr: Simpleshow

  • Wissenswertes für Waffensammler

    Waffensammler unterliegen gesetzlichen Bestimmungen. Hierzu zählen Personen, die eine kulturhistorisch bedeutsame Waffensammlung neu anlegen oder eine bereits vorhandene Sammlung erweitern und vervollständigen wollen.


     


    Dazu gibt es im Bereich des Waffengesetzes mehrere Durchführungsverordnungen und eine allgemeine Verwaltungsvorschrift. Dreh- und Angelpunkt der rechtlichen Betrachtungen ist immer der zentrale Begriff der kulturhistorischen Bedeutsamkeit, der gleichzeitig auch eine erhebliche gesetzliche Hürde darstellt. Wie kann man sich ihm nähern, wie ist er auszulegen und welche Auslegung hat er bereits in der Praxis der Gerichte erfahren?


     


    Vom VdW bestellte Sachverständige beraten Waffensammler beim Aufbau einer Sammlung und wirken durch das Erstellen von Gutachten bei der Gestaltung eines Sammelgebiets mit.


    Sie erstellen zudem Wertgutachten im Erbfall.


     


    Das Sammeln von Neo-Klassikern:


    Unser Mitglied Georg Reitmeyer hat zu diesem Thema geschrieben.


    Weitere Informationen  - Grundlagen für Waffensammler (Präsentation, 14 Setien) - klicken Sie bitte hier.

  • Wissenswertes für Sportschützen

    Viele Sportschützen verfügen bereits über die vom Gesetzgeber verlangte Sachkunde und über die entsprechenden Zeugnisse. Die geforderten Kriterien für die Erteilung einer sogenannten roten Waffenbesitzkarte für Waffensammler sollten somit kein Problem darstellen, auch die geforderte Zuverlässigkeit bei Sportschützen sollte in der Regel gegeben sein.


     


    Bei der Begründung des Bedürfnisses helfen Gutachter und Sachverständige. Mit der Erstellung eines Gutachtens wird Auskunft erteilt über die kulturhistorische bzw. der wissenschaftlich-technischen Bedeutsamkeit des angestrebten Sammelgebiets.


     


    Das Gutachten muss überzeugen können, dass der Bewerber, zusätzlich zu den beschriebenen Kriterien, auch die folgenden erfüllt; Sachkenntnis, Motivation, gesicherte Verwahrung. Die bestellten Gutachter sind hierbei unabhängig und nur ihrem Gewissen sowie der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet.


     


    Ein langjährig bewährtes Gremium stellt die Gutachter / Sachverständigen des VdW mit diversen Fachgebieten da

  • Wissenswertes für Jäger
    • Aufbewahrung von Jagdwaffen
    • Aufbewahrungsschränke, Tresore
    • Regelungen beim Umgang mit Waffen und Munition
    • Führen bzw. Transportieren von Waffen und Munition während der befugten Jagdausübung
    • Nachtsichtgeräte
  • Wissenswertes für alle Waffenbesitzer

    Alles hat seine Zeit



    von


    Wolfgang Kern




    Mit dem Waffensammeln, dem Schießsport und der Jagdausübung ist das so eine Sache: Meistens wird man in jungen Jahren von dem einen oder anderen Virus befallen, in manchen Fällen sogar in kombinierter Form, was dann über die Jahre zu beachtlichen Waffenbeständen führen kann. Ob man nun systematisch Dinge gesucht, beschafft und aufbewahrt hat oder in freier Wildbahn der Jagd gefrönt hat, beides - das Sammeln und Jagen - sind Betätigungsfelder des Menschen seit der Urzeit. Sie und natürlich auch das sportliche Schützenwesen verschaffen uns außer sinnvoller Freizeitbeschäftigung viel Freude, Erfolgserlebnisse und GIücksmomente. Sei es nun das endlich gefundene, seit langem gesuchte Sammlerstück, sei es der lang verfolgte Keiler im Morgengrauen oder aber die Urkunde im erfolgreich absolvierten Wettbewerb. Diese Erfolge stärken uns, sind Balsam für die Seele, eine Wohltat für die Nerven und laden den im übrigen Privatleben und vor allem oft im stressbehafteten Berufsleben so strapazierten Akku. Lässt man als erfahrene Sammler, Jäger oder Sportschütze diese GIücksmomente noch einmal vor dem geistigen Auge Revue passieren, dann kommen meistens bei jedem von uns unzählige schöne Erinnerungen wieder hoch. Erinnerungen und Erfahrungen, die einem keiner mehr nehmen kann. Sie bleiben auch, wenn die Zeit reift, mit dem Hobby abzuschließen. Denn irgendwann wird es jedem Sammler zu anstrengend, am Wochenende Hunderte Kilometer zur Waffenbörse zu fahren. lrgendwann wird es dem Jäger zu mühsam, um 3 Uhr morgens durch den Wald zu schleichen und den Hochsitz zu erklimmen. lrgendwann wird es jedem Sportschützen zu aufwendig, für eine weitere Urkunde zum nächsten Schießsportturnier zu reisen. lrgendwann ändern sich die Prioritäten bei fast allen Menschen, sei es familiär-, alters- oder gesundheitsbedingt, sei es einkommensbedingt oder aber aufgrund neuer Einsichten und lnteressenlagen. So beginnt sich hier und da Staub auf dem privaten Waffenbestand anzusammeln. Wenn das nun - was niemandem zu wünschen ist, aber natürlich leider oft geschieht - überraschend durch eine Begegnung mit dem Sensenmann ein jähes Ende findet, stehen die Hinterbliebenen in Trauer und Schmerz vor großen Problemen. Zu den üblichen, schon nicht geringen Problemen im Trauerfall gesellt sich hier unbarmherzig das aufgrund der aktuellen rigiden Gesetzeslage bestehende Problem des Wegfalls des Erbenprivilegs: Wohin mit den Waffen des Verstorbenen? Wenn die Nachkommen nicht selber waffenrechtliche Genehmigungen besitzen, gibt es i.d.R. rasch Schreiben der Verwaltungsbehörden, die Waffen innerhalb einer kurzen Frist einem Berechtigten zu überlassen, durch aufwendige Blockiersysteme unbenutzbar zu machen oder gar zur entgeltlosen Vernichtung bei der Behörde abzugeben. Nicht selten greifen unwissende, nicht sachkundige Erben zur letzten, ja immerhin scheinbar kostengünstigsten Variante. Entledigt man sich doch dabei zügig der Verantwortung für die Waffen und ihre gesetzeskonforme Aufbewahrung. In vielen Fällen gibt es heutzutage auch nicht genügend motivierten Nachwuchs im Familien- und Freundeskreis für diese Waffen. Oder aber die durchaus lnteressierten besitzen nicht die waffenrechtlichen Befugnisse, um das Konvolut komplett zu übernehmen. Da ist manchem Erben die schnelle Lösung mit dem Entsorgungsweg zur Behörde durchaus genehm. Und dann geschieht genau das, was vermutlich nicht im Sinne des ehemaligen Waffenbesitzers gewesen wäre: Die Waffen sind weg, sie landen im Hochofen! Somit ist jede Chance vernichtet, dass sie einem anderen Waffensammler, Jäger oder Sportschützen zu den eingangs beschriebenen GIücksgefühlen und der Gesellschaft allgemein zum Erhalt von Kulturgütern verhelfen könnten! Ihr Verbleib in Menschenhand anstelle ihrer Zuführung in die staatliche Vernichtungsmaschinerie sollte daher jedem legalen Waffenbesitzer eine rechtzeitige Überlegung und Vorkehrung wert sein. Nun denkt niemand gerne jetzt schon an die Zeit danach, aber sie wird kommen - für jeden! Was spricht also dagegen, dafür zeitig zu sorgen, dass andere Sammler, Jäger und Schützen künftig Freude an den liebgewonnenen Objekten haben? Hier könnten entsprechende testamentarische Verfügungen Vorsorge leisten. Und wenn es nicht gratis vermacht werden soll, dann könnte man einen sachkundigen Vertrauten auswählen und benennen, der sich am Tage X um eine seriöse Verwertung kümmert, die das Hobby zur Freude vieler Gleichgesinnter am Leben hält. Der VdW als gemeinnütziger lnteressen­verband der Waffenbesitzer wurde bereits in der Vergangenheit von Mitgliedern testamentarisch bedacht und hat die ihm vermachten Waffen exklusiv den Mitgliedern zu fairen Preisen angeboten oder auch versteigern lassen. Somit verbleiben die Waffen in Liebhaberhand und geraten nicht in die Schrottpresse. Und Verkaufserlöse unterstützen die unverzichtbare Verbandsarbeit, was ebenfalls im Sinne der verstorbenen Überlasser sein dürfte. Vielleicht entgegnet der eine oder andere, dass das ja alles auch einmal viel Geld gekostet hat und man jetzt aufgrund der gesetzlichen Restriktionen und demographischen Trends vielleicht nicht mehr unbedingt auf große Nachfrage stößt und die damaligen Einstandspreise nicht mehr erzielt werden können. Hierzu sei gesagt, dass es kaum ein Hobby gibt, welches über die Jahrzehnte nur Wertsteigerungen beschert. Jedes Vergnügen kostet normalerweise Geld. Und wenn man z. B. den Wertverlust eines Drillings durch die Jahre der Nutzung dividiert und die vielen sonntags stolz und genussvoll verspeisten Rehbraten dagegen rechnet, landet man oft in Größenordnungen im Bereich eines Bierkastens pro Jahr. Je nach gekaufter Aktie wäre nach der letzten Finanzkrise vielleicht sogar nichts mehr vom seinerzeitigen Investment übriggeblieben - nicht einmal schöne Erinnerungen. Niemand kann etwas mitnehmen in die lange Zeit nach unserem hiesigen Dasein, aber man kann etwas weitergeben, etwas hinterlassen, etwas richtig beizeiten überlassen, und das in der Gewissheit, dass es in die richtigen Hände gelangt. Der VdW und sein Stab an Sachverständigen und mit Handelslizenz ausgestatteten, erfahrenen Experten sollte ins Kalkül gezogen werden, wenn es um die Regelung des späteren Verbleibs der Waffen geht. Die jungen und aktiven Sammler, Jäger und Schützen werden es Ihnen danken.

    Für Fragen und entsprechende justitiable Formalitäten steht unseren Mitgliedern die juristische Expertise unseres Vorstandes gerne zur Verfugung - nehmen Sie Kontakt auf!


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Wir bieten Ihnen hilfreiche Formulare bei Kauf / Verkauf, Verleih oder Verwahrung / Beförderung von Waffen.

  • Kauf / Verkauf von Schusswaffen: Kaufvertrag
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