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Sportschützen und Waffensammeln

Ein Sportschütze ist viele Jahre mit Spaß und einigermaßen Erfolg in seinem Sport aktiv. Er ist mit seinem Hobby eigentlich ringsum zufrieden. Irgendwann erwischt ihn dann doch ein Virus namens „Sammelleidenschaft“ – wobei es meist ganz harmlos anfängt: Mal ist es ein Militärkarabiner in der Disziplin Ordonnanzschießen, dessen merkwürdige Stempelung und sonstige Kennzeichnung ihn neugierig macht. Mal ist es die Luger-Pistole eines Schützenbruders, die auf dem Schießstand das besondere Interesse weckt. Und schon ist ein Sportschütze auf dem besten Wege, auch Waffensammler werden zu wollen.

Leider schrecken dann viele Aspiranten vor der scheinbar zu hohen Messlatte für angehende Waffensammler zurück. Dies ist jedoch in den meisten Fällen nicht angebracht. Denn erstens verfügen viele Sportschützen schon über die vom Gesetzgeber verlangte Sachkunde und dementsprechende Zeugnisse. Zudem stellen die darüber hinaus geforderten Kriterien für die Erteilung einer so genannten „roten WBK für Waffensammler“ keine unüberwindlichen Hindernisse dar. Die geforderte Zuverlässigkeit ist beim Sportschützen in der Regel gegeben. Die ebenfalls verlangte Begründung des Bedürfnisses ist zwar etwas problematischer, aber auch diese Hürde kann mit Hilfe von Gutachtern und Sachverständigen genommen werden. Diese können Hilfestellung leisten durch Erstellung eines Gutachtens, das über die kulturhistorische oder wissenschaftlich-technische Bedeutsamkeit des angestrebten Sammelgebietes Auskunft gibt. Die Gutachter verstehen sich hier wohlgemerkt nicht als „WBK-Beschaffer“, sondern müssen sich davon überzeugen, dass der Bewerber – neben den vorgenannten – auch folgende Kriterien erfüllt: Sachkenntnis, Motivation, gesicherte Verwahrung, etc.

Die bestellten Gutachter sind hierbei unabhängig und nur ihrem Gewissen sowie der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet.

Ein langjährig bewährtes Gremium stellen die Gutachter des VdW dar. Diese Sachverständige sind auf diverse Fachgebiete spezialisiert und erstellen Gutachten über die geforderte kulturhistorische beziehungsweise wissenschaftlich-technische Bedeutsamkeit eines angestrebten Sammelgebietes.

Eine Adressenliste ist über die VdW-Geschäftsstelle in 40210 Düsseldorf, Oststr. 154, (Tel. 0211/464844), per E-Mail ( info@vdw-duesseldorf.de ) erhältlich oder unter VdW-Sachverständige abrufbar.