Ein
Sportschütze ist viele Jahre mit Spaß und einigermaßen
Erfolg in seinem Sport aktiv. Er ist mit seinem Hobby eigentlich
ringsum zufrieden. Irgendwann erwischt ihn dann doch ein Virus
namens „Sammelleidenschaft“ – wobei es meist
ganz harmlos anfängt: Mal ist es ein Militärkarabiner
in der Disziplin Ordonnanzschießen, dessen merkwürdige
Stempelung und sonstige Kennzeichnung ihn neugierig macht. Mal
ist es die Luger-Pistole eines Schützenbruders, die auf dem
Schießstand das besondere Interesse weckt. Und schon ist
ein Sportschütze auf dem besten Wege, auch Waffensammler werden
zu wollen.
Leider
schrecken dann viele Aspiranten vor der scheinbar zu hohen Messlatte
für angehende Waffensammler zurück. Dies ist jedoch in
den meisten Fällen nicht angebracht. Denn erstens verfügen
viele Sportschützen schon über die vom Gesetzgeber verlangte
Sachkunde und dementsprechende Zeugnisse. Zudem stellen die darüber
hinaus geforderten Kriterien für die Erteilung einer so genannten „roten
WBK für Waffensammler“ keine unüberwindlichen Hindernisse
dar. Die geforderte Zuverlässigkeit ist beim Sportschützen
in der Regel gegeben. Die ebenfalls verlangte Begründung des
Bedürfnisses ist zwar etwas problematischer, aber auch diese
Hürde kann mit Hilfe von Gutachtern und Sachverständigen
genommen werden. Diese können Hilfestellung leisten durch
Erstellung eines Gutachtens, das über die kulturhistorische
oder wissenschaftlich-technische Bedeutsamkeit des angestrebten
Sammelgebietes Auskunft gibt. Die Gutachter verstehen sich hier
wohlgemerkt nicht als „WBK-Beschaffer“, sondern müssen
sich davon überzeugen, dass der Bewerber – neben den
vorgenannten – auch folgende Kriterien erfüllt: Sachkenntnis,
Motivation, gesicherte Verwahrung, etc.
Die
bestellten Gutachter sind hierbei unabhängig und nur ihrem
Gewissen sowie der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet.
Ein
langjährig bewährtes Gremium stellen die Gutachter des
VdW dar. Diese Sachverständige sind auf diverse Fachgebiete
spezialisiert und erstellen Gutachten über die geforderte
kulturhistorische beziehungsweise wissenschaftlich-technische Bedeutsamkeit
eines angestrebten Sammelgebietes.
Eine Adressenliste ist über die VdW-Geschäftsstelle
in 40210 Düsseldorf, Oststr. 154, (Tel. 0211/464844), per E-Mail
( info@vdw-duesseldorf.de
) erhältlich oder unter VdW-Sachverständige abrufbar. |